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EuGH-Urteil: "Käse" muss aus Eutersekret hergestellt sein


Geht Euch das auch so? Ihr würdet gerne Milch und Käse kaufen, greift aber dauert nach einer gefährlichen pflanzlichen Alternative, weil die Bezeichnung auf den Etiketten so scheiß-kompliziert ist? Wer soll auch darauf kommen, dass ein "Veggie-Käse aus Mandeln" nicht aus tierischem Eutersekret hergestellt wurde, sondern pflanzlich ist? Zusätze wie "Veggie", "Vegan" oder "Aus Mandeln hergestellt" helfen da nicht wirklich weiter.


Diesem krassen und für den Verbraucher äußerst gefährlichen Missstand hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einigen Tagen mit Verweis auf die einschlägige Verordnung ein Ende gemacht: Er hat entschieden, dass nur Produkten, die aus einer „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden, die Bezeichnung „Milch“ vorbehalten ist. Gleiches gilt für aus Milch verarbeitete Produkte wie Rahm, Sahne, Butter, Käse oder Joghurt.

Anlass dieser Entscheidung war die Klage gegen einen Hersteller von pflanzlichen Produkten, die er u.a. unter dem Namen „Veggie-Cheese“ vertreibt. Die „Gefahr“ für den Verbraucher, nicht zu erkennen, dass er eine pflanzliche Alternative anstatt eines klassischen Milchprodukts kauft, könne laut EuGH nicht ausgeschlossen werden. Daher schafften die EU-Regelungen Klarheit und faire Bedingungen für den Erzeuger, die Händler und die Verbraucher. Lediglich „bei Erzeugnissen, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist" oder bei denen "die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden" bestünde eine solche Verwechslungsgefahr nicht. Ein Beispiel sei "Kokosmilch". Ein weiteres Beispiel wird wahrscheinlich die Sonnenmilch sein.

Was hat es mit dem Eutersekret auf sich? Eventuell Eiter. Ungefähr ein Viertel der Milchkühe in der Massentierhaltung leidet an chronischer Euterentzündung. Das ist nicht nur für die Kuh äußerst schmerzhaft (wer schon mal gestillt hat, weiß wovon ich rede), sondern sorgt auch dafür, dass Eiter in die Milch kommt. Die Milch-Güteverordnung, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erlassen wird, definiert Qualitätsklassen für Kuhmilch. Zur Klassifizierung werden regelmäßig Keimzahlen, Hemmstoffe (zum Beispiel Medikamente), „somatische Zellen“, sowie weitere Werte in der Milch ermittelt. Bei somatischen Zellen, zu denen auch die körpereigenen Abwehrzellen des Eiters gehören, liegt der Grenzwert bei 400.000 pro ccm – das Vierfache der Erregerzellen in allen Qualitätsklassen. Das stellt aber per se noch kein Problem dar (ggf. eine niedrigere Qualitätsklasse), solange die Anzahl der in der Milch enthaltenen Eiterzellen nicht die in der Milchgüteverordnung festgelegten Höchstgrenzen übersteigt und die Milch pasteurisiert wird. Also juristisch alles tiptop in Ordnung, wer möchte dann die Gefahr eingehen, aus Versehen ein pflanzliches Produkt einzukaufen?

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